KI-Inhalte musst du vor allem dann kennzeichnen, wenn sie realistisch wirken und Zuschauer sie für echt halten könnten – etwa ein KI-Bild einer echten Person oder ein Video von einem Ereignis, das so nie stattgefunden hat. In der EU regelt das Artikel 50 des AI Act, der seit dem 2. August 2026 gilt; zusätzlich haben YouTube, Meta und TikTok eigene Label-Pflichten. Wer KI nur als Produktionshilfe nutzt, etwa für Skripte oder Untertitel, muss auf YouTube nichts offenlegen. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Was bedeutet KI-Kennzeichnung?
KI-Kennzeichnung heißt, offen zu machen, dass ein Inhalt ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert wurde. Dabei gibt es zwei Ebenen:
- Sichtbare Kennzeichnung: ein Hinweis für Menschen, zum Beispiel ein Label unter dem Video, eine Einblendung im Bild oder ein Satz in der Beschreibung.
- Maschinenlesbare Kennzeichnung: Informationen in der Datei selbst, etwa Metadaten oder Wasserzeichen, die Plattformen und Programme automatisch auslesen können. Ein verbreiteter Standard dafür ist C2PA („Content Credentials“).
Für Creator ist vor allem die sichtbare Ebene wichtig. Die maschinenlesbare Markierung liegt in erster Linie bei den Herstellern der KI-Werkzeuge.
Was regelt Artikel 50 des EU AI Act?
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das KI-Gesetz der Europäischen Union. Artikel 50 enthält Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Er unterscheidet zwei Rollen:
| Rolle | Wer ist das? | Pflicht (vereinfacht) |
|---|---|---|
| Anbieter | Wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt, z. B. ein Bild- oder Video-Generator | Ergebnisse (Audio, Bild, Video, Text) maschinenlesbar als KI-generiert markieren (Abs. 2) |
| Betreiber | Wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt, außer für rein persönliche, nicht berufliche Zwecke | Deepfakes und bestimmte KI-Texte offenlegen (Abs. 4) |
Wenn du als Creator beruflich KI-Werkzeuge nutzt, bist du in der Regel Betreiber. Für dich ist deshalb vor allem Absatz 4 relevant.
Deepfakes offenlegen
Ein Deepfake ist nach Art. 3 Nr. 60 der Verordnung ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde.
Wer solche Inhalte als Betreiber veröffentlicht, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Typische Beispiele aus dem Creator-Alltag:
- eine KI-generierte Stimme, die wie eine echte Person klingt,
- ein ausgetauschtes Gesicht,
- ein realistisches KI-Bild einer Person oder eines Ortes, das als echt durchgehen könnte.
Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gilt eine erleichterte Pflicht: Der Hinweis muss so erfolgen, dass er die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Er entfällt aber nicht.
KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Veröffentlichst du KI-generierte Texte, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, musst du das ebenfalls offenlegen. Die Pflicht entfällt, wenn der Text von einem Menschen geprüft oder redigiert wurde und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt.
Wann und wie der Hinweis erfolgen muss
Nach Art. 50 Abs. 5 müssen die Informationen klar und eindeutig sein und spätestens bei der ersten Interaktion oder dem ersten Kontakt mit dem Inhalt bereitgestellt werden. Außerdem sollen sie barrierefrei sein.
Seit wann gilt das?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Für die technische Markierungspflicht der Anbieter hat die EU im Rahmen des sogenannten Digital-Omnibus Übergangsregeln beschlossen. Den jeweils aktuellen Stand, die Leitlinien der Kommission und den freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht die EU-Kommission. Einen Überblick in Frage-Antwort-Form bietet ihre FAQ zu Artikel 50.
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können nach Art. 99 der Verordnung mit Geldbußen geahndet werden. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.
Was verlangen die Plattformen?
Unabhängig vom Gesetz haben die großen Plattformen eigene Regeln. Sie gelten weltweit und oft auch dann, wenn der AI Act nicht greift.
YouTube: „Veränderte oder synthetische Inhalte“
YouTube verlangt laut seiner Hilfeseite zur Offenlegung, dass Creator realistisch wirkende Inhalte offenlegen, die mit veränderten oder synthetischen Medien, einschließlich generativer KI, erstellt wurden. Gemeint sind Inhalte, die Zuschauer leicht mit einer echten Person, einem echten Ort, einer echten Szene oder einem echten Ereignis verwechseln könnten.
Offenlegen musst du laut YouTube zum Beispiel, wenn:
- eine echte Person etwas zu sagen oder zu tun scheint, was sie nicht gesagt oder getan hat,
- Aufnahmen eines echten Ereignisses oder Ortes verändert werden,
- eine realistisch wirkende Szene erzeugt wird, die nicht stattgefunden hat.
Nicht offenlegen musst du laut YouTube zum Beispiel:
- klar unrealistische oder animierte Inhalte,
- Spezialeffekte, Farbkorrektur, Filter oder Beauty-Filter,
- KI als Produktionshilfe, etwa für Skripte, Ideen oder automatische Untertitel.
So geht’s: Beim Hochladen in YouTube Studio wählst du in den Details unter „Veränderte Inhalte“ die Option „Ja“. YouTube zeigt dann ein Label in der erweiterten Beschreibung, bei sensiblen Themen auch direkt im Player. Wer vorgeschriebene Offenlegungen dauerhaft weglässt, riskiert laut YouTube, dass die Plattform selbst ein Label setzt, Inhalte entfernt oder die Teilnahme am Partnerprogramm aussetzt.
Meta: Instagram, Facebook, Threads
Meta kennzeichnet KI-Inhalte mit einem „KI-Info“-Label. Laut Meta erkennt das System dafür unter anderem Branchenstandards wie C2PA- und IPTC-Metadaten. Zusätzlich sollen Nutzer fotorealistische Videos und realistisch klingende Audios, die digital erzeugt oder verändert wurden, selbst kennzeichnen.
TikTok
TikTok verlangt laut seiner Hilfe zu KI-generierten Inhalten, dass realistische KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden, und liest dafür ebenfalls Content Credentials aus.
Plattformregeln ändern sich regelmäßig. Prüfe vor wichtigen Veröffentlichungen die jeweils aktuelle Hilfeseite.
Praxis: So gehst du als Creator vor
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge nutzt du wofür? Skript, Bilder, Stimme, Musik, Video?
- Einordnen: Wirkt ein KI-Element realistisch und könnte es für echt gehalten werden? Zeigt es echte Personen, Orte oder Ereignisse?
- Plattform-Label setzen: Im Zweifel die Offenlegung beim Hochladen aktivieren.
- Hinweis in der Beschreibung: Ein kurzer, klarer Satz, zum Beispiel: „Einige Bilder in diesem Video wurden mit KI erstellt.“
- Hinweis im Bild: Bei einzelnen KI-Bildern eine kleine Einblendung wie „KI-Bild“.
- Maschinenlesbare Daten erhalten: Metadaten deiner KI-Werkzeuge nicht unnötig entfernen.
- Dokumentieren: Notiere, welche KI-Inhalte in welchem Video stecken. Das hilft bei Rückfragen.
Typische Fälle im Erklärvideo
Zur Orientierung, gemessen an den oben genannten Kriterien von YouTube (keine rechtliche Bewertung):
| Einsatz von KI | Einordnung nach YouTube-Kriterien |
|---|---|
| Skript mit KI entworfen, von dir überarbeitet | Produktionshilfe, keine Offenlegung auf YouTube nötig |
| Automatische Untertitel | Produktionshilfe, keine Offenlegung auf YouTube nötig |
| Stilisierte KI-Illustration zu einem Kapitel | klar unrealistisch, in der Regel keine Offenlegung nötig |
| Fotorealistisches KI-Bild einer echten Person | Offenlegung nötig |
| KI-Stimme, die wie eine reale Person klingt | Offenlegung nötig |
Die Grenze zwischen „stilisiert“ und „realistisch“ ist nicht immer scharf. Im Zweifel kennzeichnest du lieber einmal zu viel.
Wie ein guter Beschreibungstext aufgebaut ist, liest du in YouTube-Beschreibung und Kapitel.
Häufige Missverständnisse
- „Jedes KI-Werkzeug muss gekennzeichnet werden.“ Nein. Auf YouTube ist KI als Produktionshilfe ausdrücklich ausgenommen. Entscheidend ist, ob Inhalte realistisch wirken und täuschen könnten.
- „Satire ist ausgenommen.“ Nicht ganz. Für offensichtlich künstlerische oder satirische Werke gilt nach dem AI Act eine erleichterte, aber keine entfallende Hinweispflicht.
- „Das Plattform-Label reicht immer.“ Nicht unbedingt. Gesetz und Plattformregeln sind unterschiedliche Ebenen.
Wie Macreto bei der KI-Kennzeichnung hilft
Macreto nimmt dir die Handarbeit bei der Kennzeichnung ab:
- KI-Bilder werden im Video gekennzeichnet.
- Die Videodatei erhält eine maschinenlesbare Kennzeichnung.
- Beim Posten über Macreto werden die Plattform-Labels gesetzt. Mehr zum Posten unter Shorts & Social.
- Du bekommst einen Hinweistext für die Beschreibung mitgeliefert.
Die Stimme in deinen Videos ist immer deine echte Stimme; Macreto erzeugt keine KI-Stimmen. Details zu unserem Umgang mit KI findest du in den KI-Hinweisen.
Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie du im Einzelfall kennzeichnen musst, hängt von deinen Inhalten, deiner Rolle und deinem Land ab. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.